Art. 4.6 Protokoll
Das Protokoll kann 20 Tage nach der Generalversammlung beim Präsidium oder dem Leitungsteam angefordert werden oder ist bis zum Ablauf der Einsprachefrist auf der Website einsehbar. Einsprachen
sind innert 40 Tagen nach der Generalversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen. In der ersten darauffolgenden Sitzung genehmigt der Vorstand das Protokoll.